Kernspin/MRT

Wir haben seit 15. Februar 2021 ein neues offenes MRT/Kernspin. Erfahren Sie hier mehr zu den Vorteilen eines offenen Kernspintomographen.

Informationen zur Kostenübernahme

MRT-Untersuchungen am Bewegungsapparat können wir in unserer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis bei Privatpatient*innen uneingeschränkt durchführen.

Aus zulassungsrechtlichen Gründen können wir MRT Untersuchungen trotz Qualifikationsnachweis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wir können sie Ihnen jedoch als Selbstzahlerleistung mit vermindertem GOÄ-Satz (257-282€) anbieten. Bitte wählen Sie bei der Terminbuchung in diesem Fall "Selbstzahler" aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Platzangst, Kleinkind etc.) gibt es mit dem offenen MRT die Möglichkeit eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu erhalten. Hierzu können Sie das Antragsformular hier herunterladen, um es bei ihrer Krankenversicherung vorzulegen.

In allen Fällen können Sie hier einen zeitnahen MRT-Termin auswählen. Der die MRT-Untersuchung durchführende Arzt wird unmittelbar danach die Befunde mit Ihnen durchsprechen und – wenn gewünscht – Sie auch bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Sollten Sie vorher doch einen normalen Sprechstundentermin in der Praxis benötigen, klicken Sie bitte Sprechstundentermin.

Terminvereinbarung

Sie können jederzeit Termine online buchen oder während den Öffnungszeiten telefonisch vereinbaren.