Hallux rigidus (Großzehengrundgelenksarthrose)
Die Arthrose (Gelenkverschleiß) der großen Zehe führt zu Schmerzen und einer Einsteifung des Großzehengrundgelenkes, woraus sich die Krankheitsbezeichnung Hallux rigidus (= steifer Großzeh) ableitet.
Als konservative, d.h. nicht operative Behandlung hat sich hier in vielen Fällen eine von uns rezeptierbare orthopädische Schuheinlage mit Rigidusfeder oder Anfertigung einer Schuhsohle mit Abrollfunktion durch einen orthopädischen Schuhmacher bewährt.
Falls dies nicht zur Beschwerdefreiheit führt, können durch die Krankheit entstandene Knochenauswüchse entfernt und die Beweglichkeit des Gelenkes als sog. Keilentfernung (Cheilektomie) operativ verbessert werden. Je nach Schweregrad der Einsteifung gibt es auch noch andere Operationsverfahren, wie z.B. die Arthrodese (Versteifung des Großzehengrundgelenks) oder Kunstgelenkeinsetzung, worüber wir Sie individuell beraten können.