Informationen zu Rezepten und Heilmitteln
Liebe*r Patient*in,
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Physiotherapie, Manuelle Therapie, Krankengymnastik oder Lymphdrainage) nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie unter Beachtung des gesetzlichen Wirtschaftlichkeitsgebots erfolgt.
Daher können weitere Heilmittelverordnungen nicht automatisch oder ausschließlich auf Wunsch ausgestellt werden. Vor jeder Verordnung ist die medizinische Notwendigkeit erneut ärztlich zu prüfen und zu dokumentieren.
Bei dieser Prüfung werden unter anderem berücksichtigt:
- die aktuelle Diagnose und Beschwerdesituation,
- der bisherige Therapieverlauf,
- der erreichte Behandlungserfolg,
- die bestehenden Funktionseinschränkungen,
- die angestrebten Therapieziele,
- mögliche alternative Behandlungs- und Therapiemaßnahmen zur Erreichung des Therapieziels sowie
- die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie.
In Einzelfällen kann zur Beurteilung des bisherigen Behandlungsverlaufs zusätzlich ein aktueller Therapiebericht der behandelnden Physiotherapiepraxis angefordert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine weitere Heilmittelverordnung nur dann ausgestellt werden kann, wenn die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
In Ausnahmefällen, und nur, wenn dies so mit Ihrem*r Behandler*in im Vorfeld abgesprochen wurde, können Sie online ein Folgerezept anfordern.