Wir informieren

Versicherung & Kostenübernahme

Oftmals erreichen uns Anfragen von Patient*innen, ob sie als gesetzlich Versicherte einen Termin in unserer Praxis vereinbaren dürfen, oder eine OP bei uns durchführen lassen können. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir nachfolgend alle relevanten Informationen für Sie zusammen gestellt.

 

Grundsätzlich gilt: unsere Praxis steht auch allen gesetzlich Versicherten offen und nur einzelne Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Selbstverständlich weisen wir Sie in diese Fällen explizit darauf hin.

 

Kommen Sie jederzeit auf uns zu, falls Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme haben.

Ambulante Diagnostik und Therapie in der Praxis: Alle gesetzlichen und privaten Kassen

Die Orthopädische Klinik Stuttgart-Botnang (OKSB) bietet eine umfassende ambulante Versorgung und beteiligt sich als zugelassene Vertragspraxis am Versorgungsauftrag für gesetzlich versicherte Patient*innen. Alle gesetzlich und privat versicherten Patient*innen können die spezialisierten Ärzt*innen der Klinik in Anspruch nehmen. Der stationäre Bereich der OKSB ist als Privatklinik zugelassen.

Ambulante Operationen: Alle gesetzlichen und privaten Kassen

Die OKSB bietet eine breite Palette an ambulanten Operationen, die sowohl für privat als auch gesetzlich versicherte Patient*innen zugänglich sind. Mit Unterstützung unserer qualifizierten Anästhesis*tinnen gewährleisten wir, dass die Anästhesie sicher durchgeführt wird, sodass Sie die Klinik nach der Operation noch am selben Tag verlassen können. Die Nachbehandlung erfolgt dann ebenfalls ambulant.

Stationäre Operationen: Für privat Versicherte und Mitglieder berechtigter Kassen

Falls nach einer größeren Operation eine stationäre Behandlung notwendig ist, steht unsere Station allen privat versicherten Patient*innen offen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in aller Regel die stationäre Behandlung auf einer Privatstation nicht. Selbstverständlich dürfen Sie als gesetzlich versicherte Person dennoch eine stationäre Behandlung bei uns in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen hierfür einen Betrag in Rechnung, der unsere Unkosten für Ihren Aufenthalt deckt. Natürlich informieren wir Sie im Vorfeld transparent über die auf Sie zukommenden Kosten.

 

Für Patient*innen mit gesetzlicher Krankenversicherung bieten wir die Möglichkeit der stationären Versorgung über integrierte Versorgungsverträge (IV) mit einigen Krankenkassen. In diesem Fall ist eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich, ohne dass ein Antragsverfahren erforderlich ist.

Kernspintomografie: Private Diagnoseleistung oder Selbstzahlerleistung für gesetzlich Versicherte

Unsere MRT-Untersuchungen sind nicht für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zugelassen. Daher können gesetzlich versicherten Patient*innen diese diagnostischen Leistungen nicht im Rahmen der gesetzlichen Versicherung erhalten. Auf Wunsch stellen wir jedoch eine Überweisung zu einem Radiologen aus.

Natürlich dürfen Sie die Untersuchung auch in unserem MRT durchführen lassen, dann allerdings als Selbstzahlerleistung. Auch hier informieren wir Sie transparent über die Kosten. In manchen Fällen, z. B. bei Platzangst, übernimmt auch eine gesetzliche Versicherung auf Antrag die Kosten. Einen Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier.

Privatversicherten Patient*innen wird diese MRT-Untersuchung und die radiologische Befundung durch Fachärzt*innen in unserer Klinik von ihrer Versicherung erstattet.

Spezielle Therapieleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Es gibt eine Vielzahl von therapeutischen Leistungen, deren Nutzen wissenschaftlich und medizinisch belegt ist, die jedoch bislang nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurden. Privatversicherte Patient*innen erhalten hierfür die Kostenübernahme durch ihre Versicherung. Für gesetzlich versicherte Patient*innen sind diese Leistungen nur auf Basis einer privaten Kostenübernahme möglich. Vor Inanspruchnahme solcher Leistungen werden Sie ausführlich über die Kosten und die Grundlage der Abrechnung aufgeklärt, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

Berufsgenossenschaftliche Versicherung/Unfallkasse

Als zugelassene Durchgangsarztpraxis (D-Arzt) übernimmt die Orthopädische Klinik Stuttgart-Botnang die Versorgung von Arbeits- und Schulunfällen. Die Kosten dieser Behandlungen werden vollständig von der Unfallkasse übernommen. Lediglich bei stationärem Aufenthalt muss die Kostenübernahme vorab geklärt. Dies übernehmen wir für Sie.